Corona - Infos und Konzepte


Corona Update:

Corona-Update 2. März 2022
In einer Pressekonferenz am 2. März 2022 hat die Bayerische Staatsregierung weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie verkündet. Für den Sport neu sind ab dem 4. März folgende
Regelungen:

Erhöhung der Kapazitätsgrenze für Großveranstaltungen: Künftig gilt bei Sportveranstaltungen eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 75 % (statt bisher 50 %). Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Es gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 25.000 Menschen.
Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht.

Zugangsvoraussetzung Gastronomie: Die Zugangsvoraussetzung in der Gastronomie wird von 2G hin zu 3G gelockert. Das betrifft natürlich auch Vereinsgaststätten.

Aufhebung Maskenpflicht Schulsport: Für den Schulsport in Bayern gilt künftig keine Maskenpflicht
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Ab sofort gilt 3G für den Amateurfußball

 

https://www.bfv.de/news/corona/2022/02/beschluss-3g-im-amateurfussball

 

 

Große Erleichterung bei allen Amateurfußballer*innen, den fast 4600 Vereinen und den 1,6 Millionen Mitgliedern im Bayerischen Fußball-Verband (BFV)! Seit dem 17. Februar 2022 gilt im Freistaat für alle Spieler*innen sowie Schiedsrichter*innen und Trainer*innen die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung. Dies gilt sowohl unter freiem Himmel als auch für Sport in der Halle.

 

Stand 17.02.2022

 

 


Weihnachtsfeier fällt aus

Die diesjährig geplante Weihnachtsfeier des SVW im Gasthof Brummer fällt schweren Herzens aus aktuellen Anlass (Corona) aus.

Auch die auf dem Sportgelände des SV Wagenhofen geplante Jugend-Weihnachtsfeier am Sonntag, den 28.11.2021 muss aufgrund der aktuellen Coronalage abgesagt werden.

Wir bitten um Verständnis und wünschen ihnen dennoch eine erholsame und gesunde Weihnachtszeit!!!

Stand: 20.11.2021


Keine 3G-Regel bei Sport im Freien

Gute Nachrichten für alle Amateurfußballer*innen und Amateurfußball-Fans im Freistaat: Mit Inkrafttreten der Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ist Sport im Freien fortan unabhängig der 7-Tage-Inzidenz ohne negativen Testnachweis und ohne Personenoberbegrenzung gestattet; auch Zuschauer*innen benötigen bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel keinen negativen Testnachweis mehr.

 

(Stand 23.08.2021 - Quelle: BFV.de)

 

 



Aktuelles zu Corona seitens dem BFV

Das Info-Portal des BFV zur Corona-Pandemie


Völliges Unverständnis beim BFV: Regelungen im neuen Rahmenkonzept Sport nicht hinnehmbar

Mit völligem Unverständnis und deutlicher Kritik reagiert der Bayerische Fußball-Verband (BFV) auf das in der Nacht zu diesem Freitag veröffentlichte und ab sofort gültige „Rahmenkonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innen, für Sport und Integration. Demnach bleibt unter anderem die Zuschauerzahl bei Veranstaltungen im Freien und damit bei Fußballspielen einschließlich geimpfter sowie genesener Personen auf maximal 500 beschränkt. Und dies noch dazu ausschließlich auf fest zugewiesenen Sitzplätzen inklusive einer Kontaktdatenerfassung und der Datenspeicherung für vier Wochen. Stehplätze bleiben weiterhin grundsätzlich ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu liegt die Zuschauerobergrenze in Gebäuden bei Einhaltung des Mindestabstands bei 1000 Zuschauern. Eine platzgenaue Kontaktdatenerfassung ist hier nicht vonnöten.

 

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BFV - VEREIN(T) GEGEN DAS CORONA-VIRUS
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Links

Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard

Auswertungen basierend auf den aus den Gesundheitsämtern gemäß IfSG übermittelten Meldedaten.

BFV - Alle Infos zur Corona-Pandemie

Hier findest Du gebündelt alle Informationen des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) zur Corona-Pandemie.

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